Gut zu wissen.. Nützliches über Spanien – Einreisebestimmungen für Hunde und andere Haustiere in Spanien

Sie freuen Sich auf einen entspannten Urlaub mit der ganzen Familie und zählen zu dieser selbstverständlich auch ihren Vierbeiner? Es kommt überhaupt nicht in Frage, dass er Daheim- und in fremder Obhut bleibt? Sie tun gut daran und dürfen sich weiterhin in Vorfreude wiegen, doch sollten im Vorfeld ebenso ein paar Dinge bedenken, damit es bei der gemeinsamen Einreise keine Schwierigkeiten gibt.


 

Generelle Fragen - Ihrem Tier zuliebe

Losgelöst von jeglichen Formalitäten stellen Sie sich ehrlich und gewissenhaft ein paar Fragen. Wie beschwerlich wird die Anreise, z.B. im Flieger? Wie sinnvoll ist der Aufenthalt für Ihren Vierbeiner vor Ort? Werden Sie genügend Zeit und Raum haben, um Ihn in den Aufenthalt zu involvieren oder wird er meist im Zimmer bzw. der Hotelanlage verbleiben? Erlaubt die ausgewählte Unterkunft überhaupt Tiere? Wie sind die Temperaturen vor Ort? Wie reagiert Ihr Tier normalerweise auf fremde Menschen und Situationen. Schade ich meinem Tier eventuell eher mit jenem Wunsch des gemeinsamen Reisens?

Ebenso nützlich

  • Informieren Sie sich über einen tierärztlichen Notdienst vor Ort.
  • In einigen Autonomen Regionen Spaniens herrscht Maulkorbpflicht
  • packen Sie diesen also auf jeden Fall ein.
  • Nicht alle Strände sind auch für Hunde freigegeben. Die Stadtverwaltungen legen entsprechende Stellen und Uhrzeiten fest.

 

Für die Einreise und alle Tierarten gelten drei allgemeine Bedingungen

  1. Ihr Tiere muss entweder in Ihrer persönlichen Begleitung oder in der Ihres Vertreters anreisen.
  2. Ihr Tiere muss ordnungsgemäß identifiziert sein. Sie benötigen ein tierärztliches Zertifikat, das zeitnah – d.h. 10 Tage vor Reiseantritt – in Spanischer Sprache abgefasst und abgestempelt wurde.
  3. Je nach Heimatland sind verschiedene gesundheitliche Nachweise zu erbringen. Veterinärbescheinigung bzw. Heimtierausweis müssen also unbedingt mit ins Gepäck. Für Vorabinformationen empfiehlt sich die Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt: http://www.magrama.gob.es/es/ganaderia/legislacion/animales-compania-normativa-zoosanitaria.aspx.

Vierbeiner bzw. Hunde, Katzen und Frettchen

Ist Ihr Tier jünger als drei Monate, hat es i.d.R. noch keine Tollwutimpfung erhalten und darf nicht einreisen. Ist Ihr Vierbeiner über drei Monate muss die Impfung mindestens 21 Tage alt sein. Ansonsten gilt generell zu beachten, dass er stets ausreichend gekennzeichnet ist. D.h. es muss anhand einer klar lesbaren Tätowierung oder eines Mikrochips ersichtlich sein, dass die Tollwutimpfung noch gültig ist! Ebenso muss diese im Pass dokumentiert sein.

Vögel und andere Tierarten

Generell müssen Vögel aus nicht EU-Ländern (Achtung: Geflügel erhält in keinem Fall Haustierstatus) – zur Vorbeugung gegen Vogelgrippe - diverse Bestimmungen erfüllen. Auch diese sind der offiziellen Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt zu entnehmen: http://cexgan.mapa.es/Modulos05/Publico/InformacionMercados.aspx?proc=6  

Für alle Tierarten gilt, dass die Ausstellung des Gesundheitszertifikats im Rahmen gewisser Fristen einzuholen ist. Der oben empfohlene Link gibt Aufschluss über jene Richtlinien und stellt die nötigen Vorlagen für Veterinärbescheinigungen und Haustierpass in Spanisch und Englisch bereit. Dann endlich ist es Zeit Ihren gemeinsamen Urlaub zu genießen!

Foto: © Gorilla - Fotolia.com

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